Stadtverwaltung Calw https://rathauscalw.de Rathaus - Stadtverwaltung Calw Wed, 22 Jan 2025 08:59:08 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.1 https://rathauscalw.de/wp-content/uploads/2024/12/cropped-Logo-Calw-Krone-32x32.png Stadtverwaltung Calw https://rathauscalw.de 32 32 Bundestagswahlen 2025 – Wahlwerbung im Calw Journal https://rathauscalw.de/wahlen/wahlwerbung-im-calw-journal/ Wed, 22 Jan 2025 08:59:08 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5825 Wahlwerbung:

               Gilt für alle im Februar zur Wahl zugelassene Parteien und Gruppierungen

      • Innerhalb von fünf Wochen (in den Ausgaben 24.1., 31.1., 7.2., 14.2.) ist Wahlwerbung zulässig. Achtung: In der letzten Ausgabe vor der Wahl ist keine Wahlwerbung mehr zulässig.
      • Umfang insgesamt 1 Seite je zugelassener Partei oder Wählervereinigung (Kandidaten haben kein eigenes Kontingent) – gerechnet über den oben genannten Zeitraum. Die Aufteilung ist den Parteien und Wählervereinigungen vorbehalten.
      • einmalig ist ½ Seite gebührenfrei. Diese wird auf das Kontingent angerechnet und von der Redaktion im vorderen „redaktionellen“ Teil geschaltet. Das muss über calwjournal@calw.de beantragt werden. In der Ausgabe dieser gebührenfreien Anzeige, darf nicht parallel eine bezahlte Anzeige beim Nussbaumverlag im Anzeigenteil geschaltet werden.
      • Anzeigen werden über den Verlag (Nussbaum) selbst geschaltet, und müssen dort direkt bestellt und auch bezahlt werden. Bei der Bestellung ist sschweigert@calw.de in Cc zu beteiligen.
      • Nach der Wahl sind von den Parteien und Wählervereinigungen Dankensadressen bezahlt im Anzeigenteil möglich.
      • Ansprechpartner bei Rückfragen: Stefanie Schweigert (sschweigert@calw.de), David Mogler (dmogler@calw.de)

Wahlwerbung muss sich auf die Darstellung der Ziele, Vorstellungen und Projekte derjenigen Partei, Gruppierung oder Person beschränken, die Gegenstand der Wahlwerbung ist. Sie darf weder gegen die Stadt gerichtet sein noch Angriffe auf Dritte enthalten.

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Busstreik am 21. und 22. Januar https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/busstreik-am-21-und-22-januar/ Mon, 20 Jan 2025 11:38:56 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5810
Wegen eines Warnstreiks im privaten Omnibusverkehr Baden-Württembergs kommt es zu Einschränkungen im Busverkehr in Calw. Folgende Unternehmen können betroffen sein:
• Pflieger

• Eberhardt

Ob weitere, als Subunternehmer tätige Betriebe ebenfalls bestreikt werden, ist derzeit nicht bekannt.
Ebenfalls nicht vorliegend sind bislang Informationen, ob einzelne Fahrten weiterhin stattfinden.
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Informationen zur Grundsteuer https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/informationen-zur-grundsteuer/ Wed, 08 Jan 2025 14:12:03 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5753 Allgemeine Informationen
Zurzeit werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt. Diese basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bereits erfolgt. Relevant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert. Nicht relevant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück.

Ermittlung des Grundsteuerbetrags: Wer macht was?
Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich – wie bisher – aus einem dreistufigen Ver-fahren: Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vor-gegebenen Steuermesszahl multipliziert. Begünstigt dabei wird beispielsweise die Wohnnutzung. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Stadt Calw mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Zuständigkeit Finanzamt Calw
Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt Calw ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid oder konkret zum Grundsteuermessbetrag wen-den Sie sich bitte an Ihr Finanzamt Calw.
Die Stadt Calw ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grund-steuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.

Zuständigkeit Stadt Calw
Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Stadt Calw festgelegt. Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadtverwaltung Calw.
Sofern Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Sollten Sie die Jahreszahlung nicht mehr wünschen, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadtverwaltung Calw.

Besonderheiten des neuen Landesgrundsteuergesetzes
Aufgrund der Regelungen des neuen LGrStG kann es teil-weise zu „Belastungsverschiebungen“ gegenüber der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den Nutzungen und La-gen der Grundstücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuermodellen auf.

Welche Wirkung hat der Hebesatz?
Die konkrete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Die Höhe des Hebesatzes allein sagt daher nichts darüber aus, ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer als bisher bezahlen müssen. Der Hebesatz ist als ein Wert für die Ermittlung der jeweiligen Grundsteuer anzusehen.

Weitere Informationen und Anzeigepflichten
Weitere Informationen finden Sie unter www.Grund-steuer-BW.de oder unter Grundsteuer – Finanzämter Baden-Württemberg sowie auf der Internetseite der Stadtverwaltung Calw. Sofern sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, sind Sie – auch ohne gesonderte Aufforderung des Finanzamts – verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken nutzen.

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Öffentliche Ausschreibung für die Neuverpachtung von Jagdrevieren https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/oeffentliche-ausschreibung-fuer-die-neuverpachtung-von-jagdrevieren/ Tue, 17 Dec 2024 12:48:38 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5677 Bei der Stadt Calw steht zum 1. April 2025 die Neuverpachtung von 9 Jagdbögen an.

Aufgrund der Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Calw stehen folgende Jagdbögen zur Verpachtung:

Es gelten folgende Pachtbedingungen:

  • Pachtdauer: 6 Jahre
  • Pachtpreise: 15 € / ha für Waldflächen und 1,5 € für Feldflächen
  • Wildschadensersatzpflicht:

Schwarzwild: Voll ersatzpflichtig bis zum Höchstbetrag des zweifachen jährlichen Jagdpachtzins. Höhere Wildschäden: Verpächter 80 % und Pächter 20 % des darüber hinaus gehenden Schadens

Rehwild: Kosten Wildschadensverhütung: Im öffentlichen Wald zu 70 %, im Höchstfall 20 € je ha Jagdfläche je Jahr (bzw. 70% der Materialkosten im Privatwald) zu tragen. Pächter kann die Maßnahmen selbst durchführen.

Voraussetzungen:

  • Die Bewerber müssen einen mindestens drei Jahre gültigen Jahresjagdschein
  • Die Pachtfähigkeit muss durch die untere Jagdbehörde bestätigt werden.
  • Die Höchstpachtgrößen pro Person dürfen nicht überschritten werden.
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung

 

Die Verpächterin behält sich die Zuschlagserteilung vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Die Bewerbungen können online bis spätestens 31.01.2025 (Ausschlussfrist) über die Homepage www.rathauscalw.de der Stadt Calw, Schulgasse 9, 75365 Calw, eingereicht werden. Bitte füllen Sie hierfür den Bewerbungsbogen Jagdverpachtung 2025 aus.

Für weitere Auskünfte zu den Pachtbedingungen und Vergaberichtlinien steht die Jagdgenossenschaft Calw unter 07051/167 305 zur Verfügung.

Bewerbungsbogen-Link – Die Bewerbung ist erst ab 08. Januar 2025 möglich

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Volksantrag “Nicht ohne unsere Realschulen! – Gesetz zur Wahl des Bildungswegs”  https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/volksantrag-nicht-ohne-unsere-realschulen-gesetz-zur-wahl-des-bildungswegs/ Thu, 12 Dec 2024 16:38:29 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5656 Der Landtag von Baden -Württemberg hat bekannt gemacht, dass für den Volksantrag “Nicht ohne unsere Realschulen! – Gesetz zur Wahl des Bildungswegs” mit dem Gesetzentwurf “ Gesetz zur Wahl des Bildungswegs (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg)” Unterstützungsunterschriften im Zeitraum vom  

  1. November2024 bis zum 25. November 2025 gesammelt werden. 

Informationen zum Volksantrag samt dem zugrunde liegenden Gesetzesentwurf und wie man ihn unterstützen kann, sind auf der Internetseite des Realschullehrerverbandes, sowie auf der Internetseite des Landtags zu finden: 

 https://www.rlv-bw.de/volksantrag-2024  

https://www.landtag-bw.de/volksantrag/Gesetz_zur_Wahl_des_Bildungswegs.pdf  

 

Für die amtliche Bestätigung der Formblätter können Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten das Einwohnermeldeamt sowie die Ortsverwaltungen erreichen. 

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Neuwahl des Bundestags voraussichtlich am 23.02.2025 https://rathauscalw.de/wahlen/neuwahl-des-bundestags-voraussichtlich-am-23-02-2025/ Thu, 05 Dec 2024 14:46:48 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5549 Voraussichtlich am 23.02.2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestags statt. Turnusgemäß hätte die Wahl am 28.09.2025 stattfinden sollen. Durch den Bruch der Ampelkoalition und die geplante Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler wird die Neuwahl jedoch bereits im Februar angestrebt.

Für die mit der Wahl betrauten Behörden bedeutet dies eine besondere Herausforderung: die Wahlämter müssen schnellstmöglich mit Personal ausgestattet werden, es müssen Unterlagen besorgt, Wahllokale reserviert und Wahlhelfer verpflichtet werden.
Ein Großteil der gesetzlichen Fristen kann in einem derart kurzen Zeitraum nicht eingehalten werden, weshalb mit verkürzten Fristen gearbeitet werden muss.

In Calw wird es zur diesjährigen Bundestagswahl 17 Urnenwahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke geben. Deren Standorte werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Wie wird gewählt?

Das Wahlsystem ist eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl, die Wählenden haben zwei Stimmen:

  1. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisabgeordneter gewählt (derjenige mit den meisten Stimmen im Wahlkreis erhält direkt einen Sitz im Bundestag),
  2. mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt (Sitze im Bundestag werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen verteilt).

Hinweis: Wählende können ihre Stimme splitten.

Wer darf wählen?

Es kann nur wählen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wahlberechtigt sind Deutsche, die zum Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten (Stichtag 23.11.2024) mit Hauptwohnung im Bundesgebiet wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese Personen werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Wer neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist selbstverständlich wahlberechtigt.

Wichtig:

Alle nach den genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden vom Amts wegen am 12.01.2025 in das Wählerverzeichnis der Großen Kreisstadt Calw eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Wahlberechtigte werden ab dem 13.01.2025 grundsätzlich nur auf fristgemäßen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Großen Kreisstadt Calw eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 02.02.2025 bei der Stadtverwaltung gestellt werden.
Dies betrifft:

  • Personen, die erst nach dem 12.01.2025 als Deutsche aus dem Ausland zurückkehren
  • Personen, die nach dem 12.01.2025 innerhalb des Bundesgebiets Diese Personen können entweder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in ihrer Zuzugsgemeinde stellen oder per Briefwahl in ihrer Herkunftsgemeinde wählen (Antrag erforderlich!).
  • Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland befinden (Auslandsdeutsche), müssen von dort aus einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 02.02.2025 stellen, dieser wird gleichzeitig als Antrag auf Briefwahl gewertet.

Auslandsdeutsche finden ausführliche Informationen sowie die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:

Weitere Informationen sowie die Anträge entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/

Zugang der Wahlbenachrichtigung und Einsicht in das Wählerverzeichnis

Die Wahlbenachrichtigungen werden von unserem Dienstleister in mehreren Margen verschickt. Die letzte Postauslieferung ist am 24.01.2025.

In der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden sowie zeitgleich ggf. schriftlich oder zur Niederschrift Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses gestellt werden, sofern die wahlberechtigte Person das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält.

Briefwahl

Anträge auf Briefwahl (=Wahlschein) können regulär bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen.

Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung und kann entweder schriftlich ausgefüllt zurückgeschickt werden, oder per Mail an wahlen@calw.de (Name, Geburtsdatum, Anschrift bitte angeben), oder durch Einscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung online gestellt werden.

Wichtig: Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins ist nicht möglich!

Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn uns die Stimmzettel geliefert wurden. Nach Informationen der Bundeswahlleiterin wird das voraussichtlich ca. 2 Wochen vor der Wahl der Fall sein (also ab 09.02.2025).
Dies ist ein sehr enges Zeitfenster, zumal auch den Postlauf der ausgefüllten Briefwahlunterlagen von den Wählenden zur Stadtverwaltung bedacht werden muss.

Wir empfehlen daher, sofern es Ihnen möglich ist, die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abzuholen (nach vorheriger Absprache mit dem Einwohnermeldeamt) und die Ihnen vorliegenden Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu bearbeiten und uns zukommen zu lassen!

Achtung:
Wer Briefwahl für eine andere Person beantragt oder die Briefwahlunterlagen einer anderen Person abholen möchte, braucht eine schriftliche Vollmacht.

Ist Ihr Briefkasten gut sichtbar?

Damit die Wahlbenachrichtigung und ggf. die Briefwahlunterlagen von der Post sicher zugestellt werden können, überprüfen Sie bitte, ob Ihr Briefkasten mit allen Bewohnern beschriftet und gut sichtbar sowie zugänglich angebracht ist.

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Volksbegehren „Landtag verkleinern“ Amtliche Sammlung endet bald https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/volksbegehren-landtag-verkleinern-amtliche-sammlung-endet-bald/ Wed, 04 Dec 2024 12:38:00 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5541 Wie bereits im Vorfeld informiert wurde, findet derzeit die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ statt.

Die amtliche Sammlung endet am 10. Dezember 2024.

Die Eintragungsliste für die Große Kreisstadt Calw
wird noch bis 10. Dezember 2024
im Einwohnermeldeamt, Marktplatz 9, 75365 Calw zu folgenden Öffnungszeiten

Montag                             08:30 – 11:30

Dienstag                            08:30 – 11:30

Mittwoch                           08:30 – 11:30

Donnerstag                        08:30 – 11:30 und 14:00 – 18:30

Freitag                                08:30 – 11:30

für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.

Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.

Bitte legen Sie zur Prüfung Ihrer Unterschriftsberechtigung das Ausweisdokument vor.

 

Die freie Sammlung läuft noch bis zum 11. Februar 2025.

Weitere Informationen und den Gesetzentwurf finden Sie unter:  https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/volksbegehren-landtag-verkleinern/

QR Code:

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Infoveranstaltung Jagdverpachtung 2025 https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/infoveranstaltung-jagdverpachtung-2025/ Wed, 27 Nov 2024 13:33:14 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5510 Einladung zur Infoveranstaltung Jagdverpachtung 2025

Sie sind herzlich eingeladen, zur Infoveranstaltung Jagdverpachtung 2025.

Ort: Dorfsaal Holzbronn, Gültlingerstraße 13, 75365 Calw
Datum: Mittwoch, 11.12.2024
Zeit: 18:30 Uhr

Um eine Anmeldung bis 10.12.2024 wird gebeten. Bitte per Mail an smauch@calw.de

Ablauf
– Begrüßung durch den Oberbürgermeister
– Ablauf des Bewerbungsverfahren
– Bewerbungskonditionen
– Zeitplan des Bewerbungsverfahren und Vergabeverfahren
– Fragen

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Verkehrsbehinderungen im Innenstadtbereich https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/verkehrsbehinderungen-im-innenstadtbereich/ Wed, 13 Nov 2024 15:51:23 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5463 Bitte beachten Sie:

Ab dem 18. November 2024 kann es im Innenstadtbereich aufgrund der Aufbauarbeiten für den Weihnachtsmarkt zu Verkehrsbehinderungen kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Brennholzverkauf der Großen Kreisstadt Calw https://rathauscalw.de/stadtnachrichten/brennholzverkauf-der-grossen-kreisstadt-calw/ Fri, 08 Nov 2024 10:20:21 +0000 https://rathauscalw.de/?p=5444 In verschiedenen Calwer Stadtteilen wurde Brennholz eingeschlagen.

Es stehen Polter in verschiedenen Größen zur Verfügung.

Polterholz sind entastete Baumstämme zwischen 3 – 19 Meter Länge, die an einem mit dem Auto befahrbaren Weg liegen.

Das Holz muss noch in die gewünschte Länge gesägt und ggf. gespalten werden.

Holzpreise Polterholz 2024

Gerückt am Wegrand pro Festmeter inkl. 7% MwSt.

Holzart Festmeter
Buche 76 Euro
Esche, Ahorn, Eiche 76 Euro
Sonstiges Laubholz hart Birke, Kirsche etc. 76 Euro
Nadelholz Fichte, Kiefer, Tanne 38 Euro
Sonstiges Laubholz weich
Aspe, Weide etc.
38 Euro

Bei Interesse wenden Sie sich gerne, unter Angabe der gewünschten Menge und des Wunschgebietes, an Frau Mauch, per E-Mail an  smauch@calw.de oder telefonisch unter 07051-167-305.

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