Amtliche Bekanntmachungen

Was wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt? Welche Satzungen wurden beschlossen? Über diese und andere Themen informiert die Stadt Calw in ihren amtlichen Bekanntmachungen.

Öffentliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Calw erfolgen seit dem 4. April 2020 durch Bereitstellung auf dieser Seite, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Außerdem veröffentlich die Stadt die Bekanntmachungen im CalwJournal. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.

Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Fachbereich I der Stadt Calw, Marktplatz 9, 75365 Calw, die der Bauleitpläne im Gebäude des Fachbereichs IV Bauen und Planen, Salzgasse 8 und 10, von jeder und jedem während den Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.

Vor dem 4. April 2020 wurden amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Calw veröffentlicht.

Öffentlichkeitsbeteiligung im Baubereich

Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Bauleitplanung soll jedermann die Möglichkeit haben, seine Interessen und Rechtspositionen im Bauleitplanverfahren zu wahren.

Ein nach den im Baugesetzbuch festgelegten Grundsätzen ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf wird vom Gemeinderat gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wird auf dieser Seite und im CalwJournal bekannt gemacht. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Der Bebauungsplanentwurf liegt zusammen mit der Begründung und Umweltbericht sowie den weiteren umweltfachlichen Stellungnahmen in der Abteilung Stadtplanung zur Einsicht aus und ist hier abrufbar.

Während der Dauer von mindestens 30 Tagen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Absatz 2 BauGB) haben Sie Gelegenheit zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen selbst Stellung zu nehmen.

Ausschreibungen und Vergaben

Hat die öffentliche Hand Aufträge für Bau­leistungen oder andere Leistungen zu vergeben, müssen diese, sobald sie einen bestimmten Auftrags­wert überschreiten, öffentlich ausgeschrieben werden. Unternehmen können für diese Aufträge Angebote abgeben.

Alle Vergabeverfahren der Stadtverwaltung Calw werden im Regelfall elektronisch über die Plattform „Deutsches Vergabeportal“ durchgeführt. Alle Dokumente können kostenfrei und ohne Registrierung herunter­geladen werden. Zur Angebotsabgabe müssen Sie sich registrieren. Dies ist für Sie kostenlos möglich. Bitte beachten Sie: Werden Vergabeunterlagen anonym, das heißt ohne Registrierung heruntergeladen, erhalten Sie keine Benachrichtigungen über Änderungen und verpassen die gesamte Bieter­kom­munikation.

Wenn eine Ausschreibung über ein anderes System ausgeschrieben wird, wird zusätzlich die Ausschreibung hier als PDF veröffentlicht.

Die untenstehende Liste zeigt geplante Ausschreibungen, laufende Ausschreibungen / Teilnahmewettbewerbe und vergebene Aufträge.

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