Ausländerbehörde

Wir heißen alle Menschen in unserer Stadt herzlich willkommen. Wir sind für alle Einwohner zuständig, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Für uns ist es sehr wichtig, dass sich alle Menschen in Calw wohlfühlen und wir möchten Ihnen gerne dabei helfen hier anzukommen, zu leben und zu arbeiten.

Unsere Aufgabenbereiche umfassen unter anderem die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für verschiedene Zwecke wie beispielsweise Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium oder Aufenthalte aus humanitären Gründen. Wir helfen auch gerne bei der Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Besucher aus visumspflichtigen Staaten und sind an Visaerteilungen beteiligt.

Im Bereich Asylwesen erteilen und verlängern wir Aufenthaltsgestattungen und Duldungen und stellen Reiseausweise für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge aus.

Derzeit haben wir ein sehr hohes Anfrage- und Antragsaufkommen:

  • Eine persönliche Vorsprache ist daher nur mit einem Termin möglich
  • Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung länger dauern kann
  • Wir können während der Sachbearbeitung oder den Kundenterminen keine Telefonate annehmen
  • Helfen Sie uns, indem Sie nur vollständige Anträge mit allen Anlagen einreichen
  • Wenn Sie uns Anträge per E-Mail senden, nutzen Sie bitte einen Scanner (nicht Handy)
  • Schicken Sie uns keine Passbilder per Post, sondern bringen Sie diese direkt zum Termin mit

Hinweis:
Die Ausländerbehörde der Stadt Calw verschickt ab sofort keine Antragsunterlagen mehr. Diese können unter https://kurzelinks.de/Auslaenderbehoerde unter der Rubrik „Häufig gestellt Fragen“ bei den jeweiligen Themengebieten heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie auch, dass Termine über https://kurzelinks.de/Onlinetermin nur dann gebucht werden, wenn Sie Mitteilungen über den Abschluss der Prüfung ihrer Angelegenheiten erhalten haben.
Anträge und Unterlagen können per Post, durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus oder per E-Mail an: auslaenderwesen@calw.de abgegeben werden.
Es werden nur noch E-Mails bearbeitet, die an auslaenderwesen@calw.de gesandt wurden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, vielen Dank.

Häufig gestellte Fragen

Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (Antrag und Verlängerung)

–> Antrag Aufenthaltserlaubnis.pdf

–> Antrag Niederlassungserlaubnis.pdf

–> Antrag Niederlassungserlaubnis 35AufenthG.pdf

Bevor Sie einen Termin buchen, bitten wir Sie darum, die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen zu prüfen und uns den Antrag vorab per E-Mail oder über den Postweg zukommen zu lassen. Wenn Sie uns die Unterlagen gescannt per E-Mail schicken, bringen Sie bitte die Original-Unterlagen zum Termin mit. Bitte schicken Sie keine Passbilder per Post, sondern bringen Sie diese zum Termin mit.

Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin wenn Sie von der Stadt Calw eine Bestätigung erhalten haben, dass Ihre Unterlagen vollständig sind und wir die Prüfung durchgeführt haben.

Verpflichtungserklärung - Einladung von ausländischen Besuchern

–> Antrag Verpflichtungserklärung.pdf

Bevor Sie einen Termin buchen, bitten wir Sie darum, die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen zu prüfen und uns die Unterlagen vorab per E-Mail oder über den Postweg zukommen zu lassen. Wenn Sie uns die Unterlagen gescannt per E-Mail schicken, bringen Sie bitte die Original-Unterlagen zum Termin mit.

Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin wenn Sie von der Stadt Calw eine Bestätigung erhalten haben, dass Ihre Unterlagen vollständig sind und die Verpflichtungserklärung abgegeben werden kann.

Bei einer Verpflichtungserklärung für die Eheschließung legen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis über den bevorstehenden Hochzeitstermin vor.

Erlaubnis und Eintragung einer Beschäftigung

–> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Antrag Erlaubnis Beschäftigung.pdf

Ihre “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis” muss vorher per E-Mail oder Post eingereicht werden. Erst wenn wir eine Rückmeldung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, schreiben wir Ihnen, dass Sie einen Termin vereinbaren können.

Termin zur Abholung von Aufenthaltstitel oder Ausweis

Bitte buchen Sie erst einen Termin, wenn Sie folgende Unterlagen zur Verfügung haben:

  • Bestätigungsschreiben der Stadt Calw über die Abholung der Aufenthaltserlaubnis
  • oder Schreiben der Bundesdruckerei über den Erhalt des Pin-BriefsMitbringen: altes Ausweisdokument und ggf. noch zu entrichtende Gebühr

Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer

Viele Ukrainer haben noch immer nur eine Fiktionsbescheinigung.

Wenn Sie noch auf Ihre “Plastikkarte” warten, melden Sie sich bitte bei Herrn Kunert.
Er muss mit Ihnen die biometrische Erfassung (Foto & Fingerabdrücke) an der PIK-Station.
Bei diesem Termin füllt er mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aus
und reicht ihn an die Ausländerbehörde weiter. Dann müssen Sie nur noch einen Online-Termin
für die Aufenthaltserlaubnis machen, bei der wir nochmal Ihre Daten erfassen und Fingerabdrücke nehmen.

Bringen Sie zu diesem Termin Ihren Antrag und ein Passbild.

Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine

I. Anmeldung und Sozialleistungen

1. Vorsprache bei der Stadt Calw

Aufgrund der Änderung des Ablaufs zum 01.01.2024 müssen sich Ukrainer, die erstmalige in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind bei den Ausländerbehörden melden. Hier wird geprüft, ob im Rahmen des Verteilmechanismus die Personen bleiben oder in ein anderes Bundesland müssen. Schreiben Sie nach Möglichkeit eine E-Mail an: auslaenderwesen@calw.de mit dem Betreff: Erstmeldung Ukraine – Name der Person/-en.

Nach Zustimmung durch die Ausländerbehörde erfolgt die Anmeldung bei der Stadt Calw.
Diese erfolgt bei unserem Einwohnermeldeamt (EMA). Im Anschluss an die Anmeldung können die Personen auf der Homepage der Stadt Calw einen Termin unter der Kategorie „Ausländerbehörde“ und der Dienstleistung „Fiktionsbescheinigung“ buchen. Bitte achten Sie hierbei darauf, dass für jede Person ein separater Termin zu buchen und der jeweilige Name der Person anzugeben ist, für den der Termin ist.

Alle erstmalig in Deutschland eingereisten und in Calw angemeldeten Ukrainer, erhalten per Post einen Termin im Rathaus, um registriert zu werden und den Antrag auf § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu stellen. Bitte achten Sie daher darauf, dass die Namen der untergebrachten Ukrainer auf den Briefkasten stehen.

2. Finanzielle Unterstützung beantragen
Mit der Fiktionsbescheinigung können Geflüchtete beim Jobcenter in Calw Arbeitslosengeld beantragen. Informationen und Formular finden Sie hier.

Erklärvideos in unterschiedlichen Sprachen gibt es hier.

Geflüchtete, die älter als 65 Jahre sind, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nicht arbeiten können, wenden sich an das Landratsamt Calw.

Um Sozialleistungen und damit eine Krankenversicherung zu erhalten, müssen Geflüchtete aus der Ukraine folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz oder die sogenannte Fiktionsbescheinigung nachweisen sowie im Ausländerzentralregister erfasst sein.
Die Agentur für Arbeit hat eine bundesweite Hotline für Flüchtlinge aus der Ukraine eingerichtet, die von Mitarbeitern bedient wird, die ukrainisch bzw. russisch sprechen.

3. Krankenkasse wählen
Können Ukrainer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, dann werden Sie auch krankenversichert. Diese kann frei gewählt werden. Die gewählte Krankenkasse stellt eine elektronische Gesundheitskarte aus, mit der die Ukrainer die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder im Pflegefall erhalten.

Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse kann auch beantragt werden, bevor Sie sich an Ihr Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Die Mitgliedsbescheinigung muss dann dort vorgelegt werden. Alternativ kann auch ein Mitgliedsantrag der Wunschkrankenkasse zum Jobcenter oder Sozialamt mitgenommen werden.

4. Aufenthaltsgenehmigung
Für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde und eine erkennungsdienstliche Behandlung notwendig, für die die gesamte Familie anwesend sein muss. Hierfür erhalten die Ukrainer eine Einladung per Post durch die Stadt Calw.

II. Unterbringung

Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, wenn Ukrainer, die aktuell bei Ihnen untergebracht sind, eine andere Unterbringung benötigen. Aktuell gibt es vier Möglichkeiten zur Unterbringung:

  • Sie vermieten selbst eine Wohnung an Ukrainer im Rahmen der Mietobergrenzen des Landkreises. In diesem Fall können Geflüchtete beim Jobcenter einen Mietzuschuss beantragen.
  • Sie bringen die Ukrainer in einer nicht abgeschlossenen Wohnung bei sich zuhause unter (eigene(s) Zimmer). Dann können Sie sich vom Jobcenter für die erste Person 75 €, für jede weitere 50 € für die Nebenkosten erstatten lassen.
  • Sie vermieten Ihre Wohnung an die Stadt Calw. Wir bringen die Ukrainer bei Ihnen unter. Über die angegebenen Kontaktdaten nehmen wir gerne Wohnungsangebote entgegen.
  • Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises.

III. Erstausstattung

Wenn Geflüchtete eine Wohnung gefunden haben, aber weder Möbel noch Dinge des täglichen Lebens wie Bettwäsche, Wasserkocher, Geschirr, Besteck etc. haben, können sie beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung stellen, sodass sie finanzielle Unterstützung für die wichtigsten Dinge erhalten. Den Antrag finden Sie hier.

IV. Schule

Geflüchtete Kinder (ab 6 Jahre) und Jugendliche sind grundsätzlich schulpflichtig, sobald sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben. Dies ist in der Regel erst der Fall, wenn sie oder ihre Eltern sich für einen längerfristigen Aufenthalt hier entschieden haben und diese Entscheidung durch entsprechende Schritte erkennbar machen, wie z.B. die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Andernfalls beginnt für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen die Schulpflicht grundsätzlich erst sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Gleichwohl besteht aber auch schon vor Ablauf der sechs Monate ein Anspruch auf ein schulisches Angebot, also im Ergebnis zwar keine „Schulpflicht“, aber eine „Schulberechtigung“.

Mit der Anmeldung und Aufnahme an eine Schule tritt jedoch die Schulbesuchspflicht ein, d.h. diese Schülerinnen und Schüler sind dann wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zum Besuch des Unterrichts verpflichtet.

Hier finden Sie alle Calwer Schulen. Dort können Sie sich gerne melden, wenn die ukrainischen Kinder in die Schule gehen möchten.

Online-Lernmaterial bzw. -Schulbücher finden Sie hier.

V. Kinderbetreuung

Für Mütter mit Kindern gibt es eine Spielegruppe in der Erna Brehm Grund- und Werkrealschule (Badstraße 26, 75365 Calw – Raum 265.01). Ansprechpartnerin ist Frau Schröder (0176 45679063). Sie spricht Ukrainisch. Die Spielegruppe finden Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 und 12.00 Uhr statt. Evtl. gibt es auch freie Plätze in einem Kindergarten, melden Sie sich dazu direkt bei einem der städtischen Kindergärten.

VI. Beratung

Unser Flüchtlingsmanager Michael Kunert steht Ihnen für Rückfragen telefonisch und per Mail zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie rechts bzw. weiter unten auf dieser Seite.

Der Arbeitskreis Asyl bietet freitags von 15 bis 17 Uhr einen Beratungsnachmittag als erste Anlaufstelle für Hilfesuchende an. Angeboten werden Formularhilfe und die Vermittlung von Begleitungen sowie Dolmetschern. Dieser findet im Kaffeehaus (Postgasse 2, 75365 Calw) statt. Kontakt per Mail: ak.asyl.calw@web.de

Hilfreiche Informationen

Viele weitere Informationen auf ukrainisch und deutsch finden Sie hier:

Arbeitskreis Asyl - ehrenamtliche Hilfe

Der Verein AK Asyl Calw unterstützt ehrenamtlich den Geflüchteten in Calw und hat zum Ziel, dass diese sich möglichst rasch in Deutschland zurecht finden und hier ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Dies geschieht in vielfältiger Weise, unter anderem durch:

  • die Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen,
  • Patenschaften,
  • die Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsstellen und Wohnungen,
  • Formularhilfe und Begleitungen,
  • die Vermittlung von Sprachmittlern
  • regelmäßige Termine

Regelmäßige Angebote:

Hilfe und Beratung im “Treffpunkt Kaffeehaus”, Postgasse 2, freitags 15-17 Uhr.
Informationen über weitere Angebote auf der Homepage sowie im “Treffpunkt Kaffeehaus”

Gebühren und vorzulegende Unterlagen

Die einzelnen Gebühren und die erforderlichen Unterlagen und Dokumente hängen vom Zweck ihres Anliegens ab und können bei der Ausländerbehörde erfragt werden.

Tel: 07051 167 281 oder 07051 167 282

Serviceleistungen und Online-Services

Alle Leistungen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Alle Leistungen zum Thema Zuwanderung finden Sie hier.

Alle Leistungen für Spätaussiedler finden Sie hier.

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