Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt der Stadt ist die zentrale Anlaufstelle für alle Melderegisterangelegenheiten. Unsere Aufgabe besteht darin, die Melde- und Lebensbescheinigungen zu erstellen und somit die Einwohnerdaten zu führen. Diese Informationen sind für verschiedene Behörden von großer Bedeutung, beispielsweise für die Planung von Wahlen oder für die Verteilung der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune.

Bei uns können Sie verschiedene An-, Ab- und Ummeldungen durchführen und sich darüber hinaus Führungszeugnisse sowie amtliche Beglaubigungen ausstellen lassen. Auch Passangelegenheiten, wie die Beantragung von Personalausweisen oder Kinderreisepässen, können hier erledigt werden. Für Familien mit Kindern stellen wir gerne Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld aus.

Wenn Sie auf der Suche nach Auskünften aus dem Melderegister sind oder eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung benötigen, sind wir ebenfalls gerne für Sie da. Des Weiteren können Sie bei uns Auszüge aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Unser Team im Einwohnermeldeamt steht Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung und sorgt für eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anliegen.

Bitte beachten Sie:
Im Einwohnermeldeamt ist eine vorherige Terminvereinbarung unbedingt notwendig.
Über den Button „Terminvereinbarung“ können Sie gleich Ihren Wunschtermin auswählen.
Ohne der Buchung eines Termins können wir eine zeitnahe Vorsprache am gleichen Tag nicht garantieren und es kann zu langen Wartezeiten kommen.

Häufig gestellte Fragen

Umzug und was dazugehört

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

–> Serviceleistungen im Themengebiet Umzug

Personalausweis, Reisepass, eID-Karte

Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach.

Beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen.

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Hintergrundinformationen finden Sie unter: BMI – Reisepass für Kinder (bund.de)
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann jedoch aus.
Für Kinder muss dann ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können eine eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

–> zu den Serviceleistungen Rund um Personalausweis und Reisepässe

Wie lange habe ich Zeit mich umzumelden?

Wenn Sie in eine andere Wohnung ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Ausnahmen von der Meldepflicht

  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.
  • Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.
  • Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Kann jeder meine Adresse herausfinden?

Die Meldebehörden dürfen jedem, der eine schriftliche Anfrage stellt, eine einfache Auskunft aus dem Melderegister erteilen.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

Was ist eine Auskunftssperre?

Bei der Auskunftssperre werden personenbezogene Daten in begründeten Fällen nicht weiter gegeben. Die Einrichtung soll den betroffenen Bürger vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Offenbarung gegenüber Dritter entstehen könnten, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

Windeltonne für inkontinente Menschen

Die Stadt Calw stellt betroffenen Menschen, die unter Inkontinenz leiden, kostenfrei eine Windeltonne zur Verfügung.

Um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können, ist ein ausgefüllter Antrag notwendig. Für die Bereitstellung einer Windeltonne sind ausschließlich Personen antragsberechtigt, welche aufgrund gesundheitlicher Probleme oder durch Behinderung auf den Gebrauch von Windeln angewiesen sind. Die Betroffenen müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Calw haben. Vom Angebot ausgenommen sind Personen, die in einem Pflegeheim oder in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Darüber hinaus wird der Antrag maximal für 12 Monate bewilligt.

Spätestens nach 12 Monaten muss erneut ein Antrag eingereicht werden, ansonsten wird die Windeltonne automatisch abgezogen.

Sobald die Voraussetzungen der Antragsberechtigung nicht mehr vorliegen oder das Angebot nicht mehr in Anspruch genommen werden möchte, ist dies dem Einwohnermeldewesen, den Ortsverwaltungen oder den Verwaltungsstellen der Stadt Calw anzuzeigen.

Den Antrag können Sie auf der Homepage herunterladen oder Sie kommen zum Einwohnermeldeamt, den Ortsverwaltungen oder den Verwaltungsstellen der Stadt Calw und erhalten vor Ort den Antrag, den Sie auch gleich dort ausfüllen und abgeben können.

Nach der Bewilligung des Antrags, wird Ihnen die 60-l-Windeltonne zeitnah vom Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw geliefert und jeweils im selben Rhythmus wie die Restabfalltonne geleert. Die Windeltonne wird nur geleert, wenn sie am Leerungstermin dementsprechend platziert wird. Es stehen Ihnen maximal so viele Leerungen zu, wie Restabfall-Leerungen im Jahr durchgeführt werden.

–> Antragsformular Windeltonne:

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