Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt der Stadt ist die zentrale Anlaufstelle für alle Melderegisterangelegenheiten. Unsere Aufgabe besteht darin, die Melde- und Lebensbescheinigungen zu erstellen und somit die Einwohnerdaten zu führen. Diese Informationen sind für verschiedene Behörden von großer Bedeutung, beispielsweise für die Planung von Wahlen oder für die Verteilung der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune.

Bei uns können Sie verschiedene An-, Ab- und Ummeldungen durchführen und sich darüber hinaus Führungszeugnisse sowie amtliche Beglaubigungen ausstellen lassen. Auch Passangelegenheiten, wie die Beantragung von Personalausweisen oder Kinderreisepässen, können hier erledigt werden. Für Familien mit Kindern stellen wir gerne Haushaltsbescheinigungen für Kindergeld aus.

Wenn Sie auf der Suche nach Auskünften aus dem Melderegister sind oder eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung benötigen, sind wir ebenfalls gerne für Sie da. Des Weiteren können Sie bei uns Auszüge aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Unser Team im Einwohnermeldeamt steht Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung und sorgt für eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anliegen.

Bitte beachten Sie: 
Im Einwohnermeldeamt ist eine vorherige Terminvereinbarung für einige Dienstleistungen notwendig. Über den Button „Terminvereinbarung“ können Sie gleich Ihren Wunschtermin auswählen. Ohne die Buchung eines Termins, können wir eine zeitnahe Vorsprache am gleichen Tag nicht garantieren. Es kann zu Wartezeiten kommen. 
Bitte buchen Sie einen Termin für folgende Anliegen:
  • Personalausweis/Reisepass beantragen
  • An- und Ummeldungen
  • E-ID-Karte beantragen
  • Amtliche Beglaubigung
  • Antrag Landesfamilienpass
Für alle weiteren Anliegen kommen Sie gerne ohne vorherige Terminbuchung vorbei.:
  • Ausweisdokument abholen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Meldebescheinigungen
  • Fundsachen
  • Etc.

Häufig gestellte Fragen

Umzug und was dazugehört

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

-> Serviceleistungen im Themengebiet Umzug

-> elektronische Wohnsitzanmeldung

Unsere Stadt – kompakt und übersichtlich: Die neue Bürgerinformation ist online

Ob Sie neu nach Calw gezogen sind oder schon lange hier zuhause sind – unsere aktuelle Bürgerinformationsbroschüre bietet Ihnen viele hilfreiche Hinweise, Kontakte und Angebote rund um das Leben in unserer Stadt.

Die Publikation steht Ihnen ab sofort online auf dem Portal total-lokal.de zur Verfügung und gibt einen umfassenden Überblick über wichtige Themen wie Verwaltung, Bildung, Freizeit, Gesundheit, Wirtschaft und vieles mehr.

Hier gelangen Sie direkt zur Online-Publikation

oder hier als Hörbeitrag

Wir laden Sie herzlich ein, die neue Broschüre digital zu entdecken – als praktischer Begleiter für den Alltag in Calw oder zur ersten Orientierung in Ihrer neuen Heimat.

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Gerade umgezogen? Einfach online ummelden! 

Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekanntgeben. Das geht nun ganz einfach in Calw über den Onlinedienst. 

Der neue Online-Dienst digitalisiert den gesamten Prozess – von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises und des Reisepasses. Erforderlich hierfür sind die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die AusweisApp sowie ein behördliches Nutzerkonto oder ein BundID-Konto. Über den Bürgerseivce auf https://rathauscalw.de/ oder direkt über www.wohnsitzanmeldung.de kann der Prozess gestartet werden. 

Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Zudem können die Nutzerinnen und Nutzer die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. 

Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit entfällt der Gang zum Rathaus oder Bürgerbüro komplett. 

 Was benötige ich dafür? 

  • Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN 
  • Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät 
  • AusweisApp 
  • Bund ID Konto
  • Einzugsbestätigung des Vermieters

Personalausweis, Reisepass, eID-Karte

Alle Deutschen ab 16 Jahren, die der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen. Alternativ erfüllt auch ein gültiger Reisepass die Ausweispflicht.

Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können – beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf ein neues Dokument.

Terminvereinbarung:
Online unter rathauscalw.de/termin oder telefonisch unter 07051 167270.

Service & Unterlagen:
Informationen zu erforderlichen Unterlagen sowie Leistungen rund um Personalausweis und Reisepass finden Sie im Bereich Personalausweis, Reisepass – Serviceportal Baden-Württemberg sowie unter „Leistungen A–Z“ auf der städtischen Website. Dort stehen auch Onlineformulare sowie ein Link zur Statusabfrage Ihres Antrags bereit.

Neues Aufnahmesystem PointID:
Das moderne System der Bundesdruckerei erfasst Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Unterschrift vor Ort und erhöht die Sicherheit. Digitale Lichtbilder können direkt im Rathaus Calw, in den Ortsverwaltungen (Stammheim, Hirsau, Altburg), Verwaltungsstellen (Heumaden, Wimberg) oder durch zertifizierte Fotografen erstellt und digital übermittelt werden.
Die Aufnahme in der Behörde kostet 6 Euro; Ausdrucke sind nicht möglich, aber wir unterstützen Sie gern bei der Bedienung des Geräts.

Wichtig ab 01.08.2025:
Für Passanträge dürfen nur noch elektronische Lichtbilder verwendet werden. Papierfotos sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.

Wie lange habe ich Zeit mich umzumelden?

Wenn Sie in eine andere Wohnung ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

-> elektronische Wohnsitzanmeldung

Ausnahmen von der Meldepflicht

  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.
  • Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.
  • Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Kann jeder meine Adresse herausfinden?

Die Meldebehörden dürfen jedem, der eine schriftliche Anfrage stellt, eine einfache Auskunft aus dem Melderegister erteilen.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

Was ist eine Auskunftssperre?

Bei der Auskunftssperre werden personenbezogene Daten in begründeten Fällen nicht weiter gegeben. Die Einrichtung soll den betroffenen Bürger vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Offenbarung gegenüber Dritter entstehen könnten, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

Windeltonne für inkontinente Menschen

Die Stadt Calw stellt betroffenen Menschen, die unter Inkontinenz leiden, kostenfrei eine Windeltonne zur Verfügung.

Um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können, ist ein ausgefüllter Antrag notwendig. Für die Bereitstellung einer Windeltonne sind ausschließlich Personen antragsberechtigt, welche aufgrund gesundheitlicher Probleme oder durch Behinderung auf den Gebrauch von Windeln angewiesen sind. Die Betroffenen müssen ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Calw haben. Vom Angebot ausgenommen sind Personen, die in einem Pflegeheim oder in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Darüber hinaus wird der Antrag maximal für 12 Monate bewilligt.

Spätestens nach 12 Monaten muss erneut ein Antrag eingereicht werden, ansonsten wird die Windeltonne automatisch abgezogen.

Sobald die Voraussetzungen der Antragsberechtigung nicht mehr vorliegen oder das Angebot nicht mehr in Anspruch genommen werden möchte, ist dies dem Einwohnermeldewesen, den Ortsverwaltungen oder den Verwaltungsstellen der Stadt Calw anzuzeigen.

Den Antrag können Sie auf der Homepage herunterladen oder Sie kommen zum Einwohnermeldeamt, den Ortsverwaltungen oder den Verwaltungsstellen der Stadt Calw und erhalten vor Ort den Antrag, den Sie auch gleich dort ausfüllen und abgeben können.

Nach der Bewilligung des Antrags, wird Ihnen die 60-l-Windeltonne zeitnah vom Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw geliefert und jeweils im selben Rhythmus wie die Restabfalltonne geleert. Die Windeltonne wird nur geleert, wenn sie am Leerungstermin dementsprechend platziert wird. Es stehen Ihnen maximal so viele Leerungen zu, wie Restabfall-Leerungen im Jahr durchgeführt werden.

–> Antragsformular Windeltonne: