Wahlen in Calw

 

Damit unsere Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Wahlen in der Großen Kreisstadt Calw auf dem aktuellsten Stand sind, bietet diese Seite einen Überblick über alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten. Die aktuellen Wahlergebnisse finden Sie hier.

Bundestagswahl 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Gewählt werden kann von 08:00 Uhr -18:00 Uhr in den dafür vorgesehenen Wahlbezirken oder durch Beantragung von Briefwahl. In Calw wird es zur diesjährigen Bundestagswahl 17 Urnenwahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke geben. Die Standorte hierfür werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Das Wahlsystem ist eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl, die Wählenden haben zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisabgeordneter gewählt (derjenige mit den meisten Stimmen im Wahlkreis erhält direkt einen Sitz im Bundestag)

Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt (Sitze im Bundestag werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen verteilt)

Hinweis: Wählende können ihre Stimme splitten.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten (seit 23.11.2024) in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen über das Wahlrecht von im Ausland Lebenden Deutschen Staatsangehörigen (Auslandsdeutschen) finden Sie unter dem Punkt „Deutsche im Ausland“.

Tatsächlich wählen können nach diesen Vorschriften wahlberechtigte Personen nur, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Wohnortgemeinde von Amts wegen gilt der 12.01.2025.
Das bedeutet, dass alle Personen, die am 12.01.2025 die Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen, automatisch in das Wählerverzeichnis der Wohnortgemeinde eingetragen werden. Bitte beachten: Dies gilt nicht, für Personen, die außerhalb Deutschlands wohnhaft sind.

Auslandsdeutsche

Des Weiteren sind wahlberechtigt Personen, die außerhalb von Deutschland wohnen (Auslandsdeutsche), sofern sie die sonstigen, oben genannten Voraussetzungen erfüllen und

  • entweder nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Beispiele hierfür finden Sie auf der  Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der  Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an die Stadt oder das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Calw stellen, schicken ihren unterschriebenen Antrag per E‐Mail an wahlen@calw.de oder postalisch an:

Stadtverwaltung Calw
Marktplatz 9
75365 Calw

Im Ausland lebende, wahlberechtigte Personen, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren unterschriebenen Antrag im Original an die Gemeinde, mit der sie nach ihrer Erklärung am engsten verbunden sind.
Sofern dies die Große Kreisstadt Calw ist, ist der Antrag an die oben angegebene Anschrift zu senden.
Bitte beachten: Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig.

Zum Versand von Wahlunterlagen ins Ausland beachten Sie bitte den Punkt „Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland für Auslandsdeutsche und hiesige Wähler, die sich im Ausland aufhalten“

Wahlberechtigte, die in das Calwer Wählerverzeichnis eingetragen sind, jedoch keine Möglichkeit haben, am Wahltag in ihrem Wahllokal zu wählen, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen.
Der Wahlschein ermöglicht:

  • entweder die Teilnahme an der Urnenwahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 280 Freudenstadt/Calw oder
  • die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl. Die hierfür ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bereits vor der Wahl dem zuständigen Wahlamt in der vorgeschriebenen Form zugeleitet werden, sie müssen jedoch spätestens am Wahltag, 23.02.2025, um 18 Uhr im Rathaus, Marktplatz 9, zugegangen sein.

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.  Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins/von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 21.02.2025 um 15 Uhr im Rathaus Calw oder bei den Ortsverwaltungen Altburg, Hirsau oder Stammheim eingehen.

Diesen können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen:

  • Online über ein QR-CODE
    Dieser ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verlinkt.
  • schriftlich per Post
    Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden diese an uns zurück.
  • Per E‐Mail an wahlen@calw.de
    Bitte nennen Sie uns bei Anträgen per Mail folgende Daten:
    Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Per Link bis zum 18.02.2025 12 Uhr
    können Sie einen Wahlschein für die Teilnahme an der Briefwahl beantragen. Bitte halten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bereit, hier finden Sie wichtige Informationen, die für eine erfolgreiche Beantragung unerlässlich sind.
    Link: Antrag Wahlschein
  • Anträge über das Telefon sind nicht möglich.
  • Sie können auch persönlich Ihre Briefwahlunterlagen beantragen und direkt bei uns wählen

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, 23.02.2025, 15:00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 9, beantragt werden.

Hinweis:
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst ab dem 07.02.2025 bei den Kommunen vorliegen. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden).

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler erst nach der Lieferung der Stimmzettel.  Frühestens also ab dem 07.02.2025 kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Zum Versand von Wahlunterlagen ins Ausland beachten Sie bitte den Punkt „Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland für Auslandsdeutsche und hiesige Wähler, die sich im Ausland aufhalten“

Grundsätzlich werden Briefwahlunterlagen ins außereuropäische Ausland per Luftpost verschickt. Der Versand per Express ist auch bei der Bundestagswahl 2025 nicht vorgesehen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat mitgeteilt, dass sowohl für Auslandsdeutsche als auch für hiesige Wahlberechtigte, die im Ausland Urlaub machen, zur Erleichterung der Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 die Nutzung des amtlichen Kurierwegs des Auswärtigen Amts möglich ist.

Gleichzeitig betont das BMI, dass kommerzielle Postdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt.

Voraussetzung ist, dass die wahlberechtigte Person die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.

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