Straßenverkehrsbehörde & Bußgeldstelle

Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Calw ist verantwortlich für die Sicherheit des Straßenverkehrs, den Verkehrsfluss sowie für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der Stadt. Ein wichtiges Anliegen ist auch den Schulweg für Kinder sicherer zu gestalten und Unfälle zu vermeiden.

Eine der Hauptaufgaben ist die Verkehrsregelung durch verkehrsrechtliche Anordnungen und Beschilderungen – nicht nur bei Baustellen. Darüber hinaus ist die Straßenverkehrsbehörde befugt, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse zu erteilen. Dies umfasst beispielsweise Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, die Erlaubnis von Sondertransporten oder die Gewährung von Parkerleichterungen für behinderte Menschen.

Des Weiteren ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig für die Erlaubnis von Veranstaltungen, Informationsständen, Märkten, der Aufstellung von Gerüsten und Baucontainern im Straßenraum. Hierbei sorgt sie dafür, dass die Veranstaltungen den Verkehrsfluss nicht unnötig beeinträchtigen und die Sicherheit gewährleistet ist.

Die Stadt Calw führt auch eigene Geschwindigkeitsüberwachungen durch, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen werden an Gefahrenstellen und schutzwürdigen Bereichen eingesetzt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu überwachen und zu ahnden.

Die Bußgeldstelle ist für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, die im ruhenden und fließenden Verkehr sowie in anderen Bereichen wie dem allgemeinen Polizeirecht, dem Gewerberecht, dem Baurecht oder dem Melderecht begangen werden.

Die Arbeit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Calw zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer insgesamt zu verbessern. Hierzu bitten wir auch im Ihr Verständnis und Rücksichtnahme im Verkehr.

Häufig gestellte Fragen

Anträge auf Verkehrsrechtliche Anordnungen: Fristen

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung rechtzeitig, d.h. in der Regel mindestens 2 Wochen, bzw. 4 Wochen (bei Vollsperrung) vor Baubeginn bei der zuständigen Behörde gestellt werden müssen. Die rechtzeitige Bearbeitung nicht eingereichter Anträge kann nicht garantiert werden.

Verkehrsverstöße: Verwarnungsgeld oder Bußgeld

Ob ein Verkehrsverstoß mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld und in welcher Höhe geahndet wird, ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Je nach Art des Verstoßes wird entweder eine kostenpflichtige Verwarnung (Verwarnungsgeld) oder ein Bußgeld verhängt. Wenn ein Verwarnungsgeld nicht gezahlt wird, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein.

Abgabe von Führerscheinen

Führerscheine, die in amtliche Verwahrung gegeben werden, können während der gewohnten Öffnungszeiten in der Bußgeldstelle abgegeben werden. Alle in Verwahrung befindlichen Führerscheine werden, sofern gewünscht, rechtzeitig per Post an die Meldeanschrift zurückgesandt oder können nach Ablauf der Fahrverbotsfrist persönlich bei der Bußgeldstelle abgeholt werden.

Kommunikationsmittel bei Einsprüchen oder Antworten

Rechtsmittel (Einspruch, Antrag auf gerichtliche Entscheidung) können per E-Mail nicht wirksam eingelegt werden. Dies ist nur in Schriftform mit Unterschrift oder mündlich zur Niederschrift zulässig.

Antworten auf Verwarnungen oder Anhörungen können dagegen per E-Mail oder postalisch übersandt werden.

Kommunikationsmittel bei Einsprüchen oder Antworten

Die Bußgeldstelle der Großen Kreisstadt Calw ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten (Verwarnungs- und Bußgeldverfahren), die im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Calw begangen werden; insbesondere für die Bereiche:

  • Straßenverkehrsrecht (ruhender und fließender Verkehr)
  • Städtische Polizeiverordnung
  • Waffenwesen
  • Gewerbeordnung- und Gaststättengesetz
  • Melde- und Ausländerwesen

Im Rahmen der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten soll dem Adressaten eines Zeugenfragebogens, eines Verwarnungsgeldangebotes oder einer Anhörung/eines Zeugenfragebogens im Bußgeldverfahren Gelegenheit gegeben werden, sich über die digitale Portallösung (owi21-Portal Online-Anhörung) zu dem Tatvorwurf zu äußern und Einsicht in die Beweismittel zu nehmen.

Der Betroffene erhält die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit weiterhin per Post. Zusätzlich zu den üblichen Angaben zur Tat befindet sich auf dem Schriftstück die URL zur Startseite der Online-Anhörung, sowie die Benutzerkennung und das Passwort für den Login. Der Betroffene kann daher nun an der Online-Anhörung teilnehmen.

Das Portal für Ordnungswidrigkeiten OWI leitet Sie Schritt für Schritt durch das weitere Verfahren. Ihre Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung zu uns übertragen. Wenn Sie länger als 60 Minuten keine Eingaben vornehmen (oder nicht auf einen Link klicken), wird Ihre Sitzung aus Sicherheitsgründen beendet und es werden alle bereits getätigten Eingaben gelöscht.

Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Sie können Ihre Äußerung weiterhin auf dem Postweg übersenden. Die unberechtigte Nutzung der übermittelten Anmeldedaten kann einen Straftatbestand darstellen.

–> Online-Anhörung OWI

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