Wahlen in Calw

 

Damit unsere Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Wahlen in der Großen Kreisstadt Calw auf dem aktuellsten Stand sind, bietet diese Seite einen Überblick über alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten. Die aktuellen Wahlergebnisse finden Sie hier.

Landtagswahl 2026

Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg wird am 08.03.2026 stattfinden. Gewählt werden kann von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr in den dafür vorgesehenen Wahlbezirken oder durch Beantragung von Briefwahl. In Calw wird es zur diesjährigen Landtagswahl 17 Urnenwahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke geben. Deren Standorte werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Erstmals bei der baden-württembergischen Landtagswahl gilt das Zweistimmenwahlrecht:

Mit der Erststimme wird eine Kandidatin bzw. ein Kandidat in dem Wahlkreis gewählt (Direktmandat).

Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste einer Partei gewählt — das heißt: Es wird eine Partei auf Landesebene gewählt.

Damit wurde das Wahlrecht bei den Landtagswahlen zu großen Teilen an das Wahlrecht bei Bundestagswahlen angepasst.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten (08.12.2025) mit Hauptsitz in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Hinweis: Wer neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist selbstverständlich wahlberechtigt.

Tatsächlich wählen können nach diesen Vorschriften wahlberechtigte Personen nur, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.

Alle nach den genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden, sofern sie in Calw ihren Hauptwohnsitz haben, von Amts wegen am 25.01.2026 in das Wählerverzeichnis der Stadt Calw eingetragen.

Wahlberechtigte, die sich in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 innerhalb Baden-Württemberg ummelden, werden in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde nur auf fristgemäßen Antrag hin eingetragen.

Wahlberechtigte, die keine Möglichkeit haben, am Wahltag in ihrem Wahllokal zu wählen, können einen Wahlschein beantragen.

Der Wahlschein ermöglicht:

  • entweder die Teilnahme an der Urnenwahl in einem beliebigen Wahllokal des jeweiligen Wahlkreises (für Calw ist dies der Wahlkreis 43) oder
  • die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl. Die hierfür ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bereits vor der Wahl dem zuständigen Wahlamt in der vorgeschriebenen Form zugeleitet werden, sie müssen jedoch spätestens am Wahltag, den 08.03.2026, um 18 Uhr, zugegangen sein.

Bitte beachten Sie:
Die Deutsche Post hat darauf hingewiesen, dass sie eine fristgerechte Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Kommunen dann gewährleisten kann, wenn der Wahlbrief an die Kommune spätestens drei Tage vor dem Wahltermin der Deutschen Post übergeben wird.

Wenn Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins/von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 06.03.2026 um 15 Uhr im Rathaus Calw oder bei den Ortsverwaltungen Altburg, Hirsau oder Stammheim eingehen.

Der Antrag kann auf unterschiedliche Weise gestellt werden:

  • Online über einen QR-CODE
    Dieser ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.
  • schriftlich per Post
    Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden diese an uns zurück.
  • Per E‐Mail an wahlen@calw.de
    Bitte nennen Sie uns bei Anträgen per Mail folgende Daten:
    Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Anträge über das Telefon sind nicht möglich.
  • Sie können auch persönlich Ihre Briefwahlunterlagen beantragen und direkt bei uns wählen

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch bis zum Wahltag, 08.03.2026, 15:00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 9, beantragt werden.

Hinweis:
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.

Die Stimmzettel werden voraussichtlich ab dem 26.01.2026 bei den Kommunen vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt können die Briefwahlunterlagen verschickt werden.

Wie bei früheren Parlamentswahlen wird es auch bei der Landtagswahl 2026 repräsentative Wahlbezirke geben. Diese wurden vom Statistischen Landesamt im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin zufällig ausgewählt.

Bei der Großen Kreisstadt Calw ist dies der Briefwahlbezirk 900-04.
In diesem Briefwahlbezirk werden folgende Urnenwahlbezirke ausgezählt:

  • 001-02: Badstraße 24, Grund- und Werkrealschule Calw (Mensa)
  • 005-01: Schwarzwaldstraße 75, Rathaus Altburg
  • 005-02: Willy-Reichert-Straße 5, Kindergarten Altburg

Konkret bedeutet dies, dass Briefwählerinnen und Briefwähler, die diesen Urnenwahlbezirken zugeordnet sind, einen Stimmzettel erhalten, der mit einem Unterscheidungsmerkmal versehen ist. Dieses Unterscheidungsmerkmal gibt Aufschluss über das Geschlecht der wählenden Person und die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe.

Wählerinnen und Wähler, die an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen, sind von der repräsentativen Wahlstatistik nicht betroffen.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmenabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt- über das amtliche Wahlergebnis hinaus- Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl vom Statistischen Landesamt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.

Bei Parlamentswahlen werden im Rahmen der Wahlberichterstattung der öffentlich rechtlichen Fernsehsender am Wahltag Prognosen und Hochrechnungen erstellt.
Diese basieren auf Befragungen, die vor Ort in den Wahllokalen durchgeführt werden.

Auch bei der Großen Kreisstadt Calw werden derartige Befragungen durchgeführt:

  • Im Wahlbezirk 003-01(Grund- und Werkrealschule Heumaden, Breite Heerstr. 41) wird ein Team von Infratest dimap im Auftrag der ARD eine Wählerbefragung vornehmen,
  • im Wahlbezirk 008-01 (Rathaus Stammheim, Hauptstr. 24) wird eine Wählerbefragung durch ein Team der Forschungsgruppe Wahlen e.V. im Auftrag des ZDF stattfinden.

Die Teilnahme an der Wählerbefragung ist freiwillig. Sie dient der wissenschaftlichen Auswertung des Wahlverhaltens und ist anonym.