Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen:

Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Gemeinde- und Ortschaftsräte muss in Abhängigkeit der Größe der Gemeinde bzw. Ortschaft im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags von einer bestimmten Anzahl an wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (§ 8 KomWG).

Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Stadtverwaltung Calw, Gemeindewahlausschuss, Marktplatz 9, 75365 Calw – schriftlich eingereicht werden.

Wahlvorschläge die vor Beginn der Einreichungsfrist eingehen, müssen zurückgewiesen werden!

Wahlvorschläge, die am ersten Tag der Einreichungsfrist jeweils vor 7.30 Uhr eingehen, gelten als zum gleichen frühesten Zeitpunkt eingegangen.

Anstehende Termine:

  • Die Bekanntmachung der Wahl (online) ist voraussichtlich für KW 6/2024 vorgesehen.
  • Die Wahlvorschläge müssen spätestens am Gründonnerstag, den 28. März 2024, bis 18 Uhr eingereicht werden (§ 13 KomWO).

Weitere Informationen und Links:

Detaillierte Informationen zu Kandidatur und Aufstellung finden Sie hier.

Wahlvorschläge sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. Die Große Kreisstadt Calw bittet die Parteien und Wählervereinigungen, Wahlvorschläge zusätzlich über die Anwendung Parteienkomponente zu erfassen.

Informationen zur Parteienkomponente in vote.it finden Sie hier.

Alle notwendigen Vordrucke finden Sie in der Parteienkomponente.

Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen das Wahlamt unter folgender E-Mail zur Verfügung: Wahlleitung@calw.de.

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