Informationen zur Landtagswahl am 08.03.2026

Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg wird am 08.03.2026 stattfinden. Wie bei jeder Landtagswahl müssen die Gemeinden und Wahlbehörden frühzeitig zahlreiche organisatorische Schritte vornehmen: Wahlhelfer müssen gewonnen, Wahllokale eingerichtet, Unterlagen beschafft und alle wahlrechtlichen Fristen eingehalten werden.

Bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg gibt es wichtige Änderungen. Zum ersten Mal haben alle Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: Eine Stimme für die Kandidatin oder den Kandidaten im eigenen Wahlkreis und eine zweite Stimme für die Landesliste einer Partei. Das neue System ist nun also ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Es soll dafür sorgen, dass das Parlament die Bevölkerung besser widerspiegelt und dass Parteien und Wählergruppen stärker eingebunden werden.

Außerdem wurde das Wahlalter gesenkt – statt ab 18 darf jetzt schon ab 16 Jahren gewählt werden. Dadurch können 16- und 17-Jährige zum ersten Mal bei einer Landtagswahl im Südwesten ihre Stimme abgeben und so früher politisch mitbestimmen.

In Calw wird es zur diesjährigen Landtagswahl 17 Urnenwahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke geben. Deren Standorte werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Wie wird gewählt?

Mit der Reform des Wahlrechts haben Wählerinnen und Wähler des Landtags nun erstmals zwei Stimmen.

  1. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin bzw. ein Kandidat in dem Wahlkreis gewählt (Direktmandat).
  2. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste einer Partei gewählt — das heißt: Es wird eine Partei auf Landesebene gewählt.

Hinweis: Wählende können ihre Stimme splitten, das heißt, die favorisierte Kandidatin oder der favorisierte Kandidat muss nicht unbedingt der favorisierten Partei Landesliste angehören.

Wer darf wählen?

Es kann nur wählen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Wahlberechtigt sind Deutsche, die mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Hauptsitz in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Hinweis: Wer neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist selbstverständlich wahlberechtigt.

Wichtig:

Alle nach den genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen am 25.01.2026 in das Wählerverzeichnis der Großen Kreisstadt Calw eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Wahlberechtigte werden grundsätzlich nur auf fristgemäßen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Großen Kreisstadt Calw eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 15.02.2026 bei der Stadtverwaltung gestellt werden.

Dies betrifft:

  • Personen, die vor Beginn der Einsichtsfrist für das Wählerverzeichnis bei der Meldebehörde, also vor dem 16.02.2026, umziehen.

Diese Personen können entweder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in ihrer Zuzugsgemeinde stellen oder sie wählen in ihrer Herkunftsgemeinde, direkt im zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl (unter Beachtung des Antragserfordernisses).

  • Personen, welche, ohne eine Wohnung zu haben, sich gewöhnlich im Land aufhalten.

Zugang der Wahlbenachrichtigung und Einsicht in das Wählerverzeichnis

Die Wahlbenachrichtigungen werden von unserem Dienstleister in mehreren Margen verschickt. Die letzte Postauflieferung findet am 03.02.2026 statt, spätestens am 15.02.2026 müssen alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein.

In der Zeit vom 16.02.2026 – 20.02.2026 kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden sowie zeitgleich ggf. schriftlich oder zur Niederschrift ein Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses gestellt werden, sofern die wahlberechtigte Person das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält.

Briefwahl

Anträge auf Briefwahl (=Wahlschein) können regulär bis zum 06.03.2026 um 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung gestellt werden. Bitte achten Sie in diesem Fall unbedingt auf den rechtzeitigen Eingang bei der Stadtverwaltung.

Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung und kann entweder schriftlich ausgefüllt zurückgeschickt werden, oder per E-Mail an wahlen@calw.de (Name, Geburtsdatum, Anschrift bitte angeben), oder durch Einscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung online gestellt werden.

Wichtig: Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins ist nicht möglich!

Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn uns die Stimmzettel geliefert wurden. Dies wird voraussichtlich ca. zwischen dem 20.01. Bis zum 24.01.2026 der Fall sein.

Um zu vermeiden, dass Wahlbriefe für die Landtagswahl verspätet eingehen, weisen wir Sie darauf hin, möglichst frühzeitig die Wahlbriefe abzusenden.

Achtung:

Wer Briefwahl für eine andere Person beantragt oder die Briefwahlunterlagen einer anderen Person abholen möchte, braucht eine schriftliche Vollmacht.

Ist Ihr Briefkasten gut sichtbar?

Damit die Wahlbenachrichtigung und ggf. die Briefwahlunterlagen von der Post sicher zugestellt werden können, überprüfen Sie bitte, ob Ihr Briefkasten mit allen Bewohnern beschriftet und gut sichtbar sowie zugänglich angebracht ist.