Zum Schuljahr 2026/27 tritt für Kinder ab Klassenstufe 1 ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in Kraft. Um sich frühzeitig und verlässlich auf diesen Anspruch vorbereiten zu können, bittet die Stadt Calw derzeit alle betroffenen Eltern um Mithilfe: Erziehungsberechtigte sollen ihren konkreten Betreuungsbedarf im Rahmen einer Online-Bedarfsabfrage mitteilen.
Das entsprechende Infoschreiben wurde in den vergangenen Tagen über die Kindertageseinrichtungen verteilt. Die Stadt weist darauf hin, dass die Bedarfsmeldung eine zentrale Grundlage für die zukünftige Planung der Ganztagesbetreuung darstellt.
Wer ist betroffen?
Die Bedarfsabfrage richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die zum Schuljahr 2026/27 in die Klassenstufe 1 einer Grundschule, in die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder in eine Juniorklasse in Calw eintreten.
Für diese Kinder besteht ab dem ersten Schultag ein Rechtsanspruch auf Betreuung im Umfang von acht Zeitstunden pro Tag. Der Anspruch gilt von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, während der Schulzeiten sowie – mit Ausnahme von 20 Schließtagen – auch in den Schulferien. Die Erziehungsberechtigten entscheiden selbst, in welchem zeitlichen Umfang sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten.
Warum die Bedarfsabfrage so wichtig ist
Der gesetzliche Ausbau der Ganztagesbetreuung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Betreuungskapazitäten müssen vorausschauend geplant werden, um sowohl Über- als auch Unterangebote zu vermeiden.
Der Ausbau der Ganztagesbetreuung ist eine echte Kraftanstrengung“, betont Carina Kober, Leiterin der Abteilung Bildung der Stadt Calw. „Kommunen stehen vor der Aufgabe, den tatsächlichen Bedarf möglichst genau einzuschätzen. Nicht alles, was Eltern sich wünschen, ist immer unmittelbar realisierbar. Gute Bedarfsplanung ist die Kunst, Wunsch und Wirklichkeit so weit wie möglich einander anzugleichen – und dabei knappe Ressourcen gezielt und sinnvoll einzusetzen.“
Eine qualifizierte Bedarfsplanung setze voraus, die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu kennen. Genau hier setzt die aktuelle Abfrage an.
Was Eltern jetzt tun müssen
Schulunterricht und andere verbindliche schulische Angebote erfüllen den Betreuungsanspruch bereits teilweise. Sofern darüber hinaus an Schultagen oder in den Ferienzeiten zwischen dem ersten Schultag und dem 31. Juli 2027 weiterer Betreuungsbedarf besteht, müssen die Eltern dies der Stadt bis spätestens 15. Februar 2026 mitteilen.
Die Bedarfsmeldung erfolgt online über folgenden Link oder per QR-Code:
https://kurzlinks.de/BedarfsmeldungCalw
Wichtige Hinweise
Die Betreuung ist entgeltpflichtig. Aktuelle Gebühren und Buchungsbausteine sind auf der Homepage der Stadt Calw abrufbar unter:
https://kurzlinks.de/SatzungenSchulkind
Die Bedarfsmeldung stellt keine automatische Zusage für einen Betreuungsplatz am gewünschten Ort dar.
Für Rückfragen zur Bedarfsmeldung oder zu den städtischen Betreuungsangeboten steht die Abteilung Bildung per E-Mail zur Verfügung: bildung@calw.de
Die Stadt Calw appelliert an alle betroffenen Eltern, sich an der Bedarfsabfrage zu beteiligen. Nur mit verlässlichen Rückmeldungen kann die Ganztagesbetreuung für die kommenden Jahre bedarfsgerecht und nachhaltig gestaltet werden.
QR-Code zur Online-Bedarfsabfrage

