Foto blauer Himmel und gelbes Feld als Symbol für die Ukraine

Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine und Unterstützer

An dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer und für die zahlreichen Unterstützungsangebote.

I. Anmeldung und Sozialleistungen

1. Anmeldung bei der Stadt Calw

Alle Ukrainer müssen sich bei unserem Einwohnermeldeamt (EMA) anmelden. Dies setzt das ganze weitere Vorgehen in Gang und ist daher wichtig.

Nach der Anmeldung im EMA erhalten alle Ukrainer per Post einen Termin im Rathaus, um dort ihre Fiktionsbescheinigung (den Nachweis des vorläufigen Aufenthaltsrechts) abholen zu können. Bitte achten Sie daher darauf, dass die Namen der untergebrachten Ukrainer auf den Briefkasten stehen.

2. Finanzielle Unterstützung beantragen

Mit der Fiktionsbescheinigung können Geflüchtete beim Jobcenter in Calw Arbeitslosengeld beantragen. Informationen und Formular finden Sie hier.

Erklärvideos in unterschiedlichen Sprachen gibt es hier.

Geflüchtete, die älter als 65 Jahre sind, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nicht arbeiten können, wenden sich an das Landratsamt Calw.

Um Sozialleistungen und damit eine Krankenversicherung zu erhalten, müssen Geflüchtete aus der Ukraine folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz oder die sogenannte Fiktionsbescheinigung nachweisen sowie im Ausländerzentralregister erfasst sein.

Die Agentur für Arbeit hat eine bundesweite Hotline für Flüchtlinge aus der Ukraine eingerichtet, die von Mitarbeitern bedient wird, die ukrainisch bzw. russisch sprechen.

3. Krankenkasse wählen

Können Ukrainer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, dann werden Sie auch krankenversichert. Diese kann frei gewählt werden. Die gewählte Krankenkasse stellt eine elektronische Gesundheitskarte aus, mit der die Ukrainer die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder im Pflegefall erhalten.

Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse kann auch beantragt werden, bevor Sie sich an Ihr Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Die Mitgliedsbescheinigung muss dann dort vorgelegt werden. Alternativ kann auch ein Mitgliedsantrag der Wunschkrankenkasse zum Jobcenter oder Sozialamt mitgenommen werden.

4. Aufenthaltsgenehmigung

Für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde und eine erkennungsdienstliche Behandlung notwendig, für die die gesamte Familie anwesend sein muss. Hierfür erhalten die Ukrainer eine Einladung per Post durch die Stadt Calw.

II. Unterbringung

Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, wenn Ukrainer, die aktuell bei Ihnen untergebracht sind, eine andere Unterbringung benötigen. Aktuell gibt es vier Möglichkeiten zur Unterbringung:

  • Sie vermieten selbst eine Wohnung an Ukrainer im Rahmen der Mietobergrenzen des Landkreises. In diesem Fall können Geflüchtete beim Jobcenter einen Mietzuschuss beantragen.
  • Sie bringen die Ukrainer in einer nicht abgeschlossenen Wohnung bei sich zuhause unter (eigene(s) Zimmer). Dann können Sie sich vom Jobcenter für die erste Person 75 €, für jede weitere 50 € für die Nebenkosten erstatten lassen.
  • Sie vermieten Ihre Wohnung an die Stadt Calw. Wir bringen die Ukrainer bei Ihnen unter. Nutzen Sie für Wohnungsangebote gerne unser Formular.
  • Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises.

III. Erstausstattung

Wenn Geflüchtete eine Wohnung gefunden haben, aber weder Möbel noch Dinge des täglichen Lebens wie Bettwäsche, Wasserkocher, Geschirr, Besteck etc. haben, können sie beim Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung stellen, sodass sie finanzielle Unterstützung für die wichtigsten Dinge erhalten. Den Antrag finden Sie hier.

IV. Schule

Geflüchtete Kinder (ab 6 Jahre) und Jugendliche sind grundsätzlich schulpflichtig, sobald sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben. Dies ist in der Regel erst der Fall, wenn sie oder ihre Eltern sich für einen längerfristigen Aufenthalt hier entschieden haben und diese Entscheidung durch entsprechende Schritte erkennbar machen, wie z.B. die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Andernfalls beginnt für die ukrainischen Kinder und Jugendlichen die Schulpflicht grundsätzlich erst sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Gleichwohl besteht aber auch schon vor Ablauf der sechs Monate ein Anspruch auf ein schulisches Angebot, also im Ergebnis zwar keine „Schulpflicht“, aber eine „Schulberechtigung“.

Mit der Anmeldung und Aufnahme an eine Schule tritt jedoch die Schulbesuchspflicht ein, d.h. diese Schülerinnen und Schüler sind dann wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler zum Besuch des Unterrichts verpflichtet.

Hier finden Sie alle Calwer Schulen. Dort können Sie sich gerne melden, wenn die ukrainischen Kinder in die Schule gehen möchten.

Online-Lernmaterial bzw. -Schulbücher finden Sie hier.

VI. Kinderbetreuung

Für Mütter mit Kindern gibt es eine Spielegruppe in der Erna Brehm Grund- und Werkrealschule (Badstraße 26, 75365 Calw – Raum 265.01). Ansprechpartnerin ist Frau Schröder (0176 45679063). Sie spricht Ukrainisch. Die Spielegruppe finden Montag bis Donnerstag zwischen 8.30 und 12.00 Uhr statt. Evtl. gibt es auch freie Plätze in einem Kindergarten, melden Sie sich dazu direkt bei einem der städtischen Kindergärten.

VII. Angebote/Sprachkurse der vhs

Für Sprach- und Integrationskurse können Sie sich direkt bei der vhs Calw melden. Die vhs kümmert sich um die Formalitäten. Für die Integrationskurse reicht die Vorlage einer Fiktionsbescheinigung. Kontakt: a.kemmler@vhs-calw.de

VIII. Musikalische Früherziehung in der Musikschule

Mittwochs von 13:00 Uhr  bis 14:00 Uhr bieten unsere Musiklehrerin Valerie Märkle und Olena Zakharchuk (ein Musikpädagogin aus der Ukraine) einen Kurs für musikalische Früherziehung für Kinder im Alter von 3,5 Jahren bis 6 Jahren an.

Der Kurs findet in unserem Konzertsaal am Marktplatz 14 statt. Wir bitten um vorherige Anmeldung per Email an info@musikschule-calw.de.

Die Musikschule ist darüber hinaus gerne bereit, begonnene musikalische Ausbildungen fortzuführen oder neue anzubieten. Ansprechpartnerin ist Frau Larissa Schüle. Kontaktaufnahme auch auf Russisch am besten per E-Mail: schuele-trio@t-online.de

IX. Beratungsnachmittage

Unser Flüchtlingsmanager Michael Kunert bietet in Kooperation mit dem Jobcenter jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Kaffeehaus (Postgasse 2, 75365 Calw) einen Beratungsnachmittag an.

Der Arbeitskreis Asyl bietet freitags von 15 bis 17 Uhr einen Beratungsnachmittag als erste Anlaufstelle für Hilfesuchende an. Angeboten werden Formularhilfe und die Vermittlung von Begleitungen sowie Dolmetschern. Dieser findet im Kaffeehaus (Postgasse 2, 75365 Calw) statt. Kontakt per Mail: ak.asyl.calw@web.de

X. Impfungen

Masern/Mumps/Röteln:
Kinder unter 5 Jahren, die die zweite Impfung noch nicht in der Ukraine erhalten haben und Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, können sich am Kreisimpfmobil gegen Masern/Mumps/Röteln impfen lassen. Alle anderen Personen können sich über die Regelversorgung bei niedergelassenen Ärzten impfen lassen. Beim Kreisimpfmobil können ebenso Coronaimpfungen durchgeführt werden.

XI. Hilfreiche Informationen

Viele weitere Informationen auf ukrainisch und deutsch finden Sie hier:

XII. Mailverteiler für Helfer

Wir werden ab sofort über einen Mail-Verteiler Informationen, Unterstützungsmöglichkeiten, Spendenaufrufe und Ähnliches versenden und würden Sie bitten sich dann in den konkreten Fällen zu melden. Wenn Sie auf den Mailverteiler wollen, schreiben Sie gerne an mkunert@calw.de

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