Informationen zur Grundsteuer

Allgemeine Informationen
Zurzeit werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt. Diese basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bereits erfolgt. Relevant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert. Nicht relevant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück.

Ermittlung des Grundsteuerbetrags: Wer macht was?
Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich – wie bisher – aus einem dreistufigen Ver-fahren: Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vor-gegebenen Steuermesszahl multipliziert. Begünstigt dabei wird beispielsweise die Wohnnutzung. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Stadt Calw mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Zuständigkeit Finanzamt Calw
Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt Calw ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid oder konkret zum Grundsteuermessbetrag wen-den Sie sich bitte an Ihr Finanzamt Calw.
Die Stadt Calw ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grund-steuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.

Zuständigkeit Stadt Calw
Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Stadt Calw festgelegt. Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadtverwaltung Calw.
Sofern Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Sollten Sie die Jahreszahlung nicht mehr wünschen, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadtverwaltung Calw.

Besonderheiten des neuen Landesgrundsteuergesetzes
Aufgrund der Regelungen des neuen LGrStG kann es teil-weise zu „Belastungsverschiebungen“ gegenüber der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den Nutzungen und La-gen der Grundstücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuermodellen auf.

Welche Wirkung hat der Hebesatz?
Die konkrete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Die Höhe des Hebesatzes allein sagt daher nichts darüber aus, ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer als bisher bezahlen müssen. Der Hebesatz ist als ein Wert für die Ermittlung der jeweiligen Grundsteuer anzusehen.

Weitere Informationen und Anzeigepflichten
Weitere Informationen finden Sie unter www.Grund-steuer-BW.de oder unter Grundsteuer – Finanzämter Baden-Württemberg sowie auf der Internetseite der Stadtverwaltung Calw. Sofern sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, sind Sie – auch ohne gesonderte Aufforderung des Finanzamts – verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken nutzen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner