Informationen zur Repräsentativen Wahlstatistik

Repräsentative Wahlstatistik – der Briefwahlbezirk 900-04 ist dabei! 

Wie bei früheren Parlamentswahlen wird es auch bei der Landtagswahl 2026 repräsentative Wahlbezirke geben. Diese wurden vom Statistischen Landesamt im Einvernehmen mit der Landeswahlleiterin zufällig ausgewählt. 

Bei der Großen Kreisstadt Calw ist dies der Briefwahlbezirk 900-04. 

In diesem Briefwahlbezirk werden folgende Urnenwahlbezirke ausgezählt: 

  • 001-02: Badstraße 24, Grund und Werkrealschule Calw (Mensa)  
  • 005-01: Schwarzwaldstraße 75, Rathaus Altburg  
  • 005-02: Willy-Reichert-Straße 5, Kindergarten Altburg  

Konkret bedeutet dies, dass Briefwählerinnen und Briefwähler, die diesen Urnenwahlbezirken zugeordnet sind, einen Stimmzettel erhalten, der mit einem Unterscheidungsmerkmal versehen ist. Dieses Unterscheidungsmerkmal gibt Aufschluss über das Geschlecht der wählenden Person und die Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe. 

Wählerinnen und Wähler, die an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen, sind von der repräsentativen Wahlstatistik nicht betroffen. 

Was heißt das konkret? 

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 sind dies 272 (186 Urnenwahlbezirke und 86 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 11 000 Wahlbezirke. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke. 

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmenabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt über das amtliche Wahlergebnis hinaus Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten an der Wahl beteiligen und wie sie abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ggf. ungültig abgegeben wurden.  

Was und wie wird erhoben? 

In repräsentativen Briefwahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet! Zur Gewinnung der Daten werden die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.  

Wer wertet die Ergebnisse aus? 

 Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Statistischen Landesämtern ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Länderergebnisse veröffentlicht. 

 Oberster Grundsatz: Wahrung des Wahlgeheimnisses 

 Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz: 

  • Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben. 
  • Die Auszählung der Stimmzettel für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle. 
  • Es dürfen ausschließlich Wahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten berücksichtigt werden. 
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden. 

 Die gesetzlichen Grundlagen sind zudem im Internet abrufbar unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search  

 Veröffentlichung der Ergebnisse  

Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de veröffentlicht. Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsblatt des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg, abrufbar unter https://kurzlinks.de/Faltblatt_RWS