Bei der Stadtkasse werden im Monat August zur Zahlung fällig:
– 15. August Gewerbesteuervorauszahlung III. Quartal 2025
– 15. August Grundsteuerrate III. Quartal 2025
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung müssen gesetzliche Säumniszuschläge berechnet werden. Um dies zu vermeiden, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, Ihre Steuern und Abgaben pünktlich zu entrichten. Einziehungsaufträge werden von der Stadtkasse termingerecht ausgeführt.
Für die Erteilung eines künftigen SEPA-Mandats finden Sie das entsprechende Formular HIER auf unserer Internetseite.
HINWEIS: Es ergehen keine „Jahressteuerbescheide“ mehr. Die bisher festgesetzten Beträge gelten daher so lange weiter, bis ein geänderter Bescheid ergeht.