Neuwahl des Bundestags voraussichtlich am 23.02.2025

Voraussichtlich am 23.02.2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestags statt. Turnusgemäß hätte die Wahl am 28.09.2025 stattfinden sollen. Durch den Bruch der Ampelkoalition und die geplante Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler wird die Neuwahl jedoch bereits im Februar angestrebt.

Für die mit der Wahl betrauten Behörden bedeutet dies eine besondere Herausforderung: die Wahlämter müssen schnellstmöglich mit Personal ausgestattet werden, es müssen Unterlagen besorgt, Wahllokale reserviert und Wahlhelfer verpflichtet werden.
Ein Großteil der gesetzlichen Fristen kann in einem derart kurzen Zeitraum nicht eingehalten werden, weshalb mit verkürzten Fristen gearbeitet werden muss.

In Calw wird es zur diesjährigen Bundestagswahl 17 Urnenwahlbezirke und 6 Briefwahlbezirke geben. Deren Standorte werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Wie wird gewählt?

Das Wahlsystem ist eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl, die Wählenden haben zwei Stimmen:

  1. Mit der Erststimme wird ein Wahlkreisabgeordneter gewählt (derjenige mit den meisten Stimmen im Wahlkreis erhält direkt einen Sitz im Bundestag),
  2. mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt (Sitze im Bundestag werden nach dem Verhältnis der Zweitstimmen verteilt).

Hinweis: Wählende können ihre Stimme splitten.

Wer darf wählen?

Es kann nur wählen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
Wahlberechtigt sind Deutsche, die zum Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten (Stichtag 23.11.2024) mit Hauptwohnung im Bundesgebiet wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese Personen werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Wer neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist selbstverständlich wahlberechtigt.

Wichtig:

Alle nach den genannten Kriterien wahlberechtigten Personen werden vom Amts wegen am 12.01.2025 in das Wählerverzeichnis der Großen Kreisstadt Calw eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung gemeldet sind.

Andere Wahlberechtigte werden ab dem 13.01.2025 grundsätzlich nur auf fristgemäßen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Großen Kreisstadt Calw eingetragen. Der Antrag kann bis spätestens 02.02.2025 bei der Stadtverwaltung gestellt werden.
Dies betrifft:

  • Personen, die erst nach dem 12.01.2025 als Deutsche aus dem Ausland zurückkehren
  • Personen, die nach dem 12.01.2025 innerhalb des Bundesgebiets Diese Personen können entweder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in ihrer Zuzugsgemeinde stellen oder per Briefwahl in ihrer Herkunftsgemeinde wählen (Antrag erforderlich!).
  • Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland befinden (Auslandsdeutsche), müssen von dort aus einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 02.02.2025 stellen, dieser wird gleichzeitig als Antrag auf Briefwahl gewertet.

Auslandsdeutsche finden ausführliche Informationen sowie die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:

Weitere Informationen sowie die Anträge entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de/

Zugang der Wahlbenachrichtigung und Einsicht in das Wählerverzeichnis

Die Wahlbenachrichtigungen werden von unserem Dienstleister in mehreren Margen verschickt. Die letzte Postauslieferung ist am 24.01.2025.

In der Zeit vom 03.02.2025 bis zum 07.02.2025 kann während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden sowie zeitgleich ggf. schriftlich oder zur Niederschrift Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses gestellt werden, sofern die wahlberechtigte Person das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält.

Briefwahl

Anträge auf Briefwahl (=Wahlschein) können regulär bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen.

Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung und kann entweder schriftlich ausgefüllt zurückgeschickt werden, oder per Mail an wahlen@calw.de (Name, Geburtsdatum, Anschrift bitte angeben), oder durch Einscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung online gestellt werden.

Wichtig: Eine telefonische Beantragung eines Wahlscheins ist nicht möglich!

Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn uns die Stimmzettel geliefert wurden. Nach Informationen der Bundeswahlleiterin wird das voraussichtlich ca. 2 Wochen vor der Wahl der Fall sein (also ab 09.02.2025).
Dies ist ein sehr enges Zeitfenster, zumal auch den Postlauf der ausgefüllten Briefwahlunterlagen von den Wählenden zur Stadtverwaltung bedacht werden muss.

Wir empfehlen daher, sofern es Ihnen möglich ist, die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abzuholen (nach vorheriger Absprache mit dem Einwohnermeldeamt) und die Ihnen vorliegenden Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu bearbeiten und uns zukommen zu lassen!

Achtung:
Wer Briefwahl für eine andere Person beantragt oder die Briefwahlunterlagen einer anderen Person abholen möchte, braucht eine schriftliche Vollmacht.

Ist Ihr Briefkasten gut sichtbar?

Damit die Wahlbenachrichtigung und ggf. die Briefwahlunterlagen von der Post sicher zugestellt werden können, überprüfen Sie bitte, ob Ihr Briefkasten mit allen Bewohnern beschriftet und gut sichtbar sowie zugänglich angebracht ist.

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